Frings Medienservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Frings Medienservice Mainz, Inhaber Ulrich Frings

  1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Frings Medienservice Mainz, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2.Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.

1.3.Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

  1. Vergütung

2.1.Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

2.2.Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.3.Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

  1. Leistungszeit

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

  1. Mitwirkung des Kunden

4.1.Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Medien, Webseite und Print-Dokumente einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich soweit dies nicht eigener Bestandteil eines Vertrages ist.

4.2.Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

4.3.Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

  1. Haftung

5.1.Für Mängel seiner Leistungen haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

5.2.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Die Haftung des Anbieters ist auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

5.3.Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

5.4.Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

5.5.Der Anbieter haftet nicht für die Beauftragung oder Zuteilung des vom Kunden oder im Auftrag des Kunden selbst beantragten, in der Leistungsbeschreibung festgelegten – Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

5.6.Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung.

6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Dem Anbieter steht das Urheberrecht an den Webseiten, Videos Konzepten und alle weiteren aus Projekten entstandenen Leistungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Das betrifft auch und insbesondere die Gestaltung des Layouts und der Grafiken, Animationen und Fotografien, die in der Webseite integriert sind, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Die vom Anbieter hergestellten Webseiten, Videos und Konzepte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

6.2 Überträgt der Anbieter Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte der im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Anbieter über. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Anbieter.

6.3 Der Kunde als Auftraggeber versichert, dass sämtliche Dateien, wie Bilder, Grafiken, Daten und Layouts, die dem Anbieter zur Einarbeitung in die Webseite, in das Video oder sonstige in Auftrag gegebene Projekte und damit auch zur späteren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden, rechtlich entsprechend für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für Schäden an Rechtsgütern Dritter, die durch die Verwendung dieser Dateien entstehen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller nötigen Rechte ist und diese ggf. an den Anbieter überträgt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Leistungen im Rahmen des Auftrags keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er dem Auftragnehmer von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.

6.4 Die Arbeiten des Anbieters dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Anbieter vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens 2,5facher Höhe des ursprünglich vereinbaren Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzung sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Anbieters.

  1.    Abnahme

7.1.Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

7.2  Gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, das Werk abnehmen zu lassen und die gesamte Vergütung ab diesem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen. Bei unberechtigter Weigerung des Kunden, die Abnahme zu erteilen, gilt das Werk nach 4 Wochen ab diesem Zeitpunkt als abgenommen.

7.3.Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Kunden über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

7.4.Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

7.5 Frings Medienservice orientiert sich bei der ästhetischen und inhaltlichen Gestaltung des jeweiligen Projektes an den Vorgaben des Auftraggebers. Die Beurteilung ästhetisch-stilistischer Merkmale eines Projektes ist jedoch subjektiv und infolgedessen unterliegt die Gestaltung des Projektes unserer künstlerischen Freiheit.

8 Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

  1. Schlussbestimmungen

9.1.Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2.Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

9.3.Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.